Waljern - NEWS vom 10.10.2019

Einwohnerfragestunde bei Gemeinderatssitzung


Testphase zur Einführung einer Einwohnerfragestunde im Rahmen der Gemeindevertretersitzungen

Die Gemeindevertretung Weimar (Lahn) hat beschlossen, zur Stärkung der Mitbestimmungsrechte der Bürgerschaft in einer Probephase von 6 Sitzungen ab 01.09.2019 vor Beginn der ordentlichen Sitzungen der Gemeindevertretung eine Einwohner-Fragestunde durchzuführen.
Hierzu können Einwohner/-Innen der Gemeinde Weimar (Lahn) Fragen zu allgemein interessierenden, komunalpolitischen Themen, die die Gemeinde Weimar (Lahn) betreffen, öffentlich:

  • an den Gemeindevorstand
  • an die Gemeindevertretung als Ganzes, sowie
  • an einzelne oder mehrere in der Gemeindevertretung vertretenen Fraktionen

stellen.

Fragen an Einzelpersonen sind nicht zulässig.

Ebenso sind Fragen zu Themen, die auf der Tagesordnung der anschließenden Sitzung der Gemeindevertretung stehen, nicht zulässig.

Die Fragen, die maximal zwei Unterfragen enthalten dürfen, sind spätestens 14 Tage vor der Sitzung der Gemeindevertretung schriftlich:

An den

Vorsitzenden der Gemeindevertretung

Herrn Kurt Barth

Alte Bahnhofstraße 31

35096 Weimar (Lahn)

zu richten. Dabei ist anzugeben, an wen sich die Frage richtet.

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung leitet alle von ihm als zulässig angesehenen Fragen an den Gemeindevorstand und die Fraktionen weiter.

Ein mündlicher Vortrag des Fragestellers findet nicht statt. Dagegen erhält der/die Fragesteller/in die Möglichkeit zu einer mündlichen Nachfrage.

Die Zeit für die Beantwortung der Bürgerfragen pro Sitzung der Gemeindevertretung wird auf 15 Minuten begrenzt.

Die Dauer der Beantwortung einzelner Fragen sollte den Zeitraum von 5 Minuten nicht überschreiten.

Die Fragen werden nach der Reihenfolge ihres Eingangs

  • vom Bürgermeister für den Gemeindevorstand,

  • vom Vorsitzenden der Gemeindevertretung für die Gemeindevertretung als Ganzes sowie

  • durch die Fraktionsvorsitzenden für die jeweils betroffene Fraktion mündlich beantwortet.

Bereits aufgerufene Fragen werden auch nach Ablauf der festgesetzten Zeit beantwortet.

Auf Grund dieser Regelung nicht mehr aufgerufene Fragen werden innerhalb einer Woche schriftlich beantwortet und die Antworten in der darauffolgenden Sitzung der Gemeindevertretung bekanntgegeben.

Ist die Beantwortung einer Frage aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht oder nicht in der Sitzung möglich, entscheidet der Ältestenrat möglichst noch vor der Sitzung, wie mit der Frage umgegangen wird.

Weimar (Lahn), den 28.06.2019

Der Gemeindevorstand

Der Gemeinde Weimar (Lahn)

 

 


Stand: 25.04.2024 - 16:15 Uhr
Erstellt am: 10.10.2019 - 13:10 Uhr (Redaktion)
lzt. Änderung: 18.01.2023 - 02:35Uhr (Redaktion)
Gemeinde Weimar / Lahn