Die Gemeindevertretung Weimar (Lahn) hat beschlossen, zur Stärkung der Mitbestimmungsrechte der Bürgerschaft in einer Probephase von 6 Sitzungen ab 01.09.2019 vor Beginn der ordentlichen Sitzungen der Gemeindevertretung eine Einwohner-Fragestunde durchzuführen.
Hierzu können Einwohner/-Innen der Gemeinde Weimar (Lahn) Fragen zu allgemein interessierenden, komunalpolitischen Themen, die die Gemeinde Weimar (Lahn) betreffen, öffentlich:
stellen.
Fragen an Einzelpersonen sind nicht zulässig.
Ebenso sind Fragen zu Themen, die auf der Tagesordnung der anschließenden Sitzung der Gemeindevertretung stehen, nicht zulässig.
Die Fragen, die maximal zwei Unterfragen enthalten dürfen, sind spätestens 14 Tage vor der Sitzung der Gemeindevertretung schriftlich:
An den
Vorsitzenden der Gemeindevertretung
Herrn Kurt Barth
Alte Bahnhofstraße 31
35096 Weimar (Lahn)
zu richten. Dabei ist anzugeben, an wen sich die Frage richtet.
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung leitet alle von ihm als zulässig angesehenen Fragen an den Gemeindevorstand und die Fraktionen weiter.
Ein mündlicher Vortrag des Fragestellers findet nicht statt. Dagegen erhält der/die Fragesteller/in die Möglichkeit zu einer mündlichen Nachfrage.
Die Zeit für die Beantwortung der Bürgerfragen pro Sitzung der Gemeindevertretung wird auf 15 Minuten begrenzt.
Die Dauer der Beantwortung einzelner Fragen sollte den Zeitraum von 5 Minuten nicht überschreiten.
Die Fragen werden nach der Reihenfolge ihres Eingangs
vom Bürgermeister für den Gemeindevorstand,
vom Vorsitzenden der Gemeindevertretung für die Gemeindevertretung als Ganzes sowie
Bereits aufgerufene Fragen werden auch nach Ablauf der festgesetzten Zeit beantwortet.
Auf Grund dieser Regelung nicht mehr aufgerufene Fragen werden innerhalb einer Woche schriftlich beantwortet und die Antworten in der darauffolgenden Sitzung der Gemeindevertretung bekanntgegeben.
Ist die Beantwortung einer Frage aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht oder nicht in der Sitzung möglich, entscheidet der Ältestenrat möglichst noch vor der Sitzung, wie mit der Frage umgegangen wird.
Weimar (Lahn), den 28.06.2019
Der Gemeindevorstand
Der Gemeinde Weimar (Lahn)